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Provider sind nicht für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Websites verantwortlich
Dieser Eintrag stammt von admin Am 26.1.2008 @ 11:44 In Abmahnung, Allgemein | Keine Kommentare
Das LG Frankfurt a. M. entschied mit Beschluss vom 05.12.2007 (Az. 2-03 O 526/07), dass ein Provider nicht für rechtswidrige Inhalte auf den von ihm zur Verfügung gestellten Webseiten haften müsse.
Es fehle an 3 wichtigen Eigenschaften: Der Provider habe weder die angebotenen Leistungen selbst öffentlich zugänglich gemacht, noch sei er Teilnehmer der Handlung gewesen. Außerdem könne ihm nicht die Ursache für die rechtswidrige Handlung zugerechnet werden.
Zur Teilnehmerhandlung verwies das LG Frankfurt a. M. auf das Urteil des LG Kiel vom 23.11.2007 (Az. 14 O 125/07). Ein Teilnehmer müsse ein gewisses Wettbewerbsinteresse mit konkretem Bezug auf die verbotenen Inhalte haben. Aus der Vereinnahmung monatlicher Entgelte, die vollkommen unabhängig von den Inhalten der zur Verfügung gestellten Internetseiten erhoben werden, könne kein Wettbewerbsinteresse hergeleitet werden. Der Provider erbringe lediglich eine reine Telekommunikationsleistung und profitiere in keiner Weise von der Nutzung der beanstandeten Internetseiten.
Quelle:
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_429.pdf
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_413.pdf
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