Am 30.01.2008 hat das Bundeskabinett die vom Bundesrat geringfügig geänderte Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung beschlossen.
Für Internetversandhändler bedeutet diese kleine Änderung einen erheblichen Mehraufwand:
Die Neuregelung der VerpackungsVO sieht vor, dass sämtliche (!) Verpackungen, die mit der Ware an private Endverbraucher versendet werden, künftig bei dualen Systemen lizenziert werden müssen. Umfasst sind nach der Neuregelung nicht nur die eigentlichen Produktverpackungen, sondern auch Packpapier, Füllmaterial und Versandkartons. Jede Verpackung, die bei dem Verbraucher ankommt, muss künftig Bestandteil eines Rücknahmesystems sein.
Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden. Da der Gesetzgeber zudem klargestellt hat, dass ein Verstoß gegen diese Regelung zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellt, drohen auch hier künftig Abmahnungen durch Mitbewerber oder Abmahnverbände.
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