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Archive für März 2008

Neue Widerrufsbelehrung zum 1. April

Ab dem 01. April tritt die Änderung der BGB-InfoV in Kraft. Shop-Betreiber und Powerseller sollten dies zum Anlass nehmen, die bisher verwendeten Widerrufsbelehrungen zu überarbeiten. Die ab dem 01.04.2008 geltende Musterwiderrufsbelehrung ist auf der Seite des BMJ zu finden:http://www.bmj.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Hinweise. Sollten Sie wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, lassen sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten.
Achtung: Aufgrund der derzeitigen Rechtssprechung, vor allem des KG Berlin und des OLG Hamburg kann das Muster nicht ohne Änderungen für eBay-Angebote übernommen werden. eBay hat in seinem Rechtsportal aber ein eigenes Muster zur Verfügung gestellt. Dies ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar: http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung.html

Leider bringt auch das derzeitige Muster keine absolute Rechtssicherheit, da es nach derzeitigem Stand lediglich Verordnungscharakter hat, von den Gerichten daher überprüft werden kann. Es kann daher leider auch in nahe Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass “Mitbewerber” in Allianz mit abmahnfreudigen Anwälten weiterhin ihr Unwesen treiben. Lassen Sie sich im Fall einer Abmahnung in jedem Fall beraten. Ein kurzer Blick in das Angebot des Abmahnenden kann in vielen Fällen hilfreich sein….

Gegenstandswert bei negativer eBay-Bewertung

Das Amtsgericht Lüneburg setzte den Gegenstandswert im Streit um eine negative eBay-Bewertung zwischen einem Privatkäufer und einem Powerseller mit 500,00 € fest (AG Lüneburg, Beschluss vom 29.02.2008, Az.: 39 C 576). In einem ähnlich gelagerten Fall bewertete das Landgericht Itzehoe den Gegenstandswert mit 1.000,00 € (Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 22.02.2008, Az.: 9 S 136/07).

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