Das Amtsgericht Lüneburg setzte den Gegenstandswert im Streit um eine negative eBay-Bewertung zwischen einem Privatkäufer und einem Powerseller mit 500,00 € fest (AG Lüneburg, Beschluss vom 29.02.2008, Az.: 39 C 576). In einem ähnlich gelagerten Fall bewertete das Landgericht Itzehoe den Gegenstandswert mit 1.000,00 € (Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 22.02.2008, Az.: 9 S 136/07).
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