Wer Markenartikel über eBay anbietet ohne hierfür eine Lizenz des Markeninhabers zu besitzen, riskiert eine Abmahnung. Wie der “Focus” berichtet, habe ein Hersteller von Schulranzen einen eBay-Händler, der Ranzen dieses Herstellers über eBay vetrieb, erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen (Landgericht Mannheim, Az: 7 O 263/07 Kart).
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