Hoffung für alle, die eine Abmahnung wegen der Nutzung von Musiktauschbörsen erhalten (haben). Wie der Dienst “webhosting und recht” unter http://webhosting-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20080314.html berichtet, entschied das Landgericht Hamburg (Urteil v. 14.03.2008 - Az.: 308 O 76/07), dass es für den Beweis einer Urheberrechtsverletzung nicht ausreichend sei, wenn durch die Rechteinhaber lediglich Bildschirmausdrucke der Inbox des Tauschbörsenprogramms vorgelegt werden. Dies ist bisher jedoch gängige Praxis der mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen beauftragten Unternehmen. Es bleibt abzuwarten, wie die Musikindustrie auf dieses Urteil reagiert. Es ist jedoch unwahrseinlich, dass die Abmahnungen dadurch abnehmen. Wahrscheinlicher ist es demhingegen, dass die beauftragten Anti-Piracy Unternehmen zukünftig verstärkt mit Zeugenbeweisen ihrer Mitarbeiter arbeiten werden.
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